Teilzeit
Im Schuldienst ist eine Teilzeitbeschäftigung aus Altersgründen, aufgrund familiärer Angelegenheiten oder auch ohne besondere Voraussetzungen möglich.
Der Personalrat berät Sie bei:
Grundlegende Informationen stellt das Schulministerium NRW und die Bezirksregierung Köln hier bereit:
https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_teilzeit_empfehlung_teilzeit.pdf