Personalrat für Realschulen im Regierungsbezirk Köln
                                       

Versetzung

 

Denken Sie  bitte daran, Ihren Versetzungsantrag fristgerecht zu stellen. In der Regel findet das Versetzungsverfahren nur einmal jährlich zum 01.08. statt.

 

Der Antragsschluss für ein Versetzungsverfahren innerhalb von NRW ist jeweils der 30.11. des Vorjahres. Der Antragsschluss für das bundesweite Lehreraustauschverfahren ist der 10.01. desselben Jahres.

 

 

Die Versetzungen für Rückkehrer aus der Elternzeit und sonstiger Beurlaubung (nicht Jahresfreistellung) werden jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt.

 

Personen, die

 

     • im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres.

 

   • im Zeitraum vom 01.06. bis 30.11. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.08. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.11. des Vorjahres.

 

Jeder Versetzungsantrag muss bis zu dem jeweiligen Antragsschluss online übermittelt werden. Zusätzlich muss der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung bei der Schulleitung eingereicht werden. Nur dann wird die Antragsfrist gewahrt. Ihre Schulleitung wiederum ist verpflichtet, Ihren Antrag umgehend auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterzuleiten. 


Sie stellen Ihren Antrag über das Portal oliver.nrw: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/OLIVER/pages/index.jsf
Hier finden Sie auch alle wichtigen Hinweise zum Ausfüllen Ihres Antrags und die Rechtsgrundlagen für die Verfahren.

Damit sich der Personalrat für Ihr Versetzungsanliegen einsetzen kann, lassen Sie uns bitte ebenfalls Ihren Versetzungsantrag zukommen. Schicken Sie eine Mail mit der Bitte um Unterstützung an das Personalratsbüro oder ein Personalratsmitglied Ihres Vertrauens.


 

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!


 

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