Anlässe für eine amtsärztliche Untersuchung
• Einstellung/Verbeamtung
• u.U. bei Stationärer/ambulanter Reha-Maßnahme (Genehmigung durch Beihilfestelle)
• Längere oder gehäufte Fehlzeiten, besonders bei fehlender ärztlicher Prognose, wann mit der Rückkehr in den Dienst zu rechnen ist
• Überprüfung der Dienstfähigkeit ggf. mit Feststellung der Dienstunfähigkeit bzw. Teildienstfähigkeit bzw. der anderweitigen Verwendung
• Reaktivierung aus der Dienstunfähigkeit oder Veränderung der Wochenstundenzahl
bei Teildienstfähigkeit
• Verlängerung einer Wiedereingliederung über 6 Monate hinaus
• Versetzung in den Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit auf eigenen Antrag
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte werden in vergleichbaren Situationen zum Betriebsmediziner geschickt.
Ablauf des Verfahrens am Bsp. längerer oder gehäufter Fehlzeiten
Nach § 27 des Beamtenstatusgesetzes kann als dienstunfähig angesehen werden,
„wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“ Liegen solche Fehlzeiten vor, beauftragt die Dienststelle das Gesundheitsamt des Dienstortes mit der Überprüfung der Dienstfähigkeit. Sie erhalten eine Kopie des Untersuchungsauftrages.
Personalrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung (SBV) werden über die beabsichtigte Amtsarztladung informiert.
Lassen Sie sich in jedem Fall vorher von uns beraten!
Vom Gesundheitsamt erhalten Sie Informationen zur persönlichen Vorbereitung und den Vorstellungstermin. Zu diesem sollten Sie möglichst aktuelle ärztliche Gutachten und Diagnosen mitnehmen. Ein offenes Gespräch mit dem Amtsarzt / der Amtsärztin über die weitere Perspektive aus Ihrer Sicht ist sinnvoll. Abschließend darf nach einer ersten Einschätzung gefragt werden.
Mögliche Ergebnisse sind:
• Dienstfähigkeit evtl. mit empfohlener (ggf. verlängerter) Wiedereingliederung,
• Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) mit festgelegter Wochenstundenzahl und ggf. mit Nachuntersuchungstermin,
• Anderweitige Verwendung (Programm „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“),
• Dienstunfähigkeit (Ausscheiden aus dem Dienst ggf. mit erneuter Überprüfung)
Sie haben einen Anspruch auf Einsichtnahme in das amtsärztliche Gutachten beim Gesundheitsamt (mit Kopiermöglichkeit) und in die übermittelte Zusammenfassung bei der Dienststelle. Nehmen Sie bei einer drohenden amtsärztlichen Überprüfung in jedem Fall persönlich Kontakt mit der Bezirksregierung auf. Oft kann der Termin hinausgezögert werden oder gar entfallen, wenn der Dienst in absehbarer Zeit wiederaufgenommen werden kann.
Lesen Sie hierzu auch die Informationen auf der Homepage der Bezirksregierung:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/personalangelegenheiten/erkrankung-von-lehrkraeften