BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit. Die Verpflichtung zur Durchführung eines BEM ergibt sich aus § 167 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Das BEM spielt eine wichtige Rolle, um eine nachhaltige Rückkehr in den Schulalltag zu ermöglichen und erneuten Erkrankungen vorzubeugen. Lassen Sie sich von einem Mitglied des Personalrates von Beginn an beraten.
Folgende Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Köln:
Beamtete Kolleginnen und Kollegen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_erkrankung_merkblatt_wiedereingliederung_beamte.pdf
Tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_erkrankung_merkblatt_wiedereingliederung_angestellte.pdf
Außerdem können Sie sich auch über die Entgeltfortzahlung informieren:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_erkrankung_entgeltfortzahlung.pdf