Beleidigungen, Verleumdungen, körperliche Gewalt durch Drohungen und tätliche Angriffe gehören zu Übergriffen, denen sich Lehrkräfte verstärkt im schulischen Alltag konfrontiert sehen. Gerade, wenn Gewalt von Eltern, Angehörigen oder Schulfremden ausgeht und die normalen schulinternen Maßnahmen und Sanktionen nicht mehr greifen, stellt sich die Frage, wie man damit richtig umgeht. Die Broschüre "Gewalt gegen Lehrkräfte" zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Lehrkräfte im Ernstfall vorgehen können und welche Wege möglich sind. Die Personalratsinformation aus dem August 2024 vermittelt einen ersten Überblick.
Im Falle eines verbalen oder physischen Übergriffs:
Was passiert nach einer Strafanzeige?
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln.
Wichtig:
Lehrkräfte brauchen ihre Privatadresse bei einer Strafanzeige nicht anzugeben, es genügt die Adresse des Dienstortes (Schule).
Bei Ladung zur Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht: Aussagegenehmigung bei der Bezirksregierung Köln beantragen.
Julien Höck - Dezernat 47
Julien Höck, Dezernat 47, E-Mail: julien.hoeck@brk.nrw.de
Notfallordner Krisenprävention (Handlungsempfehlungen für Schulen in NRW) S. 67-70 Psychische erste Hilfe für Betroffene
S. 177-178 Gewalt gegen Schulpersonal
Handreichung „Gewalt gegen Lehrkräfte“ (Bezirksregierung Münster)
telefonische psychosoziale Beratung des BAD „Sprechzeit“
Bitte informieren Sie auch den Personalrat, damit wir Sie unterstützen können. Tel. 0221 147 3266;
E-Mail: vorstand.rs@bezreg-koeln.nrw.de