Schwerbehinderte, behinderte und gleichgestellte Beschäftigte im Schulbereich des Landes NRW haben ein Recht auf Nachteilsausgleiche in ihrer Beschäftigung. Weitere Informationen finden Sie in der Inklusionsvereinbarung von 2024:
Bitte wenden Sie sich zur Beratung an das Team der Schwerbehindertenvertretung Realschule. Kontaktdaten und Beratungsanlässe finden Sie hier:
• bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
• bei Änderungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren.
• bei allen Angelegenheiten mit der Dienststelle, die mit Behinderung und Schwerbehinderung zu tun haben.
• bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung oder Unfall und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
• bei einer bevorstehenden amtsärztlichen Untersuchung und drohender Dienstunfähigkeit.
• bei den jährlichen Teilhabegesprächen.
• zur Inklusionsvereinbarung und zu den Inklusionsrichtlinien.
• zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht.
• zu allen Fragen, die mit der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zusammenhängen achtet:
• auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird angehört:bei allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren.
Tanja Heinrichs
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
0221 1474219 (dienstl.)
0241 53808291 (privat)
tanja.heinrichs@brk.nrw.de
tanja-heinrichs@gmx.net
Frank Schulte
1. Stellvertretung SBV
02195 677358
frank.schulte@brk.nrw.de
frank.schulte-radevormwald@t-online.de