Personalrat für Realschulen im Regierungsbezirk Köln
                                       

Anrechnungsstunden für Lehrkräfte an Realschulen

 

Alljährlich werden sie in den Schulkollegien zum Thema: Wer bekommt für welche Aufgaben wie viele Anrechnungsstunden aus welchem Topf? Wir wollen für Transparenz sorgen und als Personalrat einige der häufig aufkommenden Fragen beantworten.


 

Was sind Anrechnungsstunden?

Anrechnungsstunden (früher „Entlastungsstunden“) stehen den Schulen zum Ausgleich für Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben oder besonderer unterrichtlicher Belastung zur Verfügung. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung zur Ausführung des § 93 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr.1).
Wie viele Anrechnungsstunden sind im „Lehrkräftetopf“ meiner Schule?
Da sie sich nach den aktuellen Grundstellen und somit der Größe einer Schule berechnet, kann sich die Anzahl der Anrechnungsstunden in jedem Schuljahr ändern, bei Realschulen gilt: (Grundstellenzahl + Ganztagszuschlag) x 0,5.

Beispiel:   Bei 500 Schülern (davon 500 im gebundenen Ganztag) ist zu rechnen:

 


500/20,19=24,7647              Abbr. nach 2 Dezimalstellen:                   Grundstellenzahl 24,76 

24,76*0,2=4,952                   Auf eine Dez.stelle gerundet:                  Ganztagszuschlag 5,0 

24,76+5,0=29,76                   Abgerundet auf halbe Stelle:                   Grundstellenzahl 29,5

29,5*0,5=14,75                     Abgerundet auf ganze Stelle:                   Anrechnungsstunden 14    

29,5*0,7+9+1=30,65            Abgerundet auf ganze Stelle:                   Leitungszeit 30

 

Anm.: Hierbei handelt es sich um eine grobe Berechnung, die nicht alle Faktoren (z. B. Rundungsgewinne) berücksichtigt.


 

 Wie werden die Anrechnungsstunden verteilt und wer entscheidet das?


 

Die Verteilung der Stunden auf das Kollegium erfolgt nicht gleichmäßig, sondern bezogen auf die konkreten Aufgaben oder unterrichtlichen Belastungen der einzelnen Lehrkräfte. Nach einem Vorschlag durch die Schulleitung entscheidet die Lehrerkonferenz über ein Vorgehen bzw. einen Verteilungsschlüssel. Im besten Fall erarbeiten die Schulleitung und der Lehrerrat diesen Vorschlag gemeinsam. Gerade weil die Anrechnungsstunden nicht ausreichen, um die im Schulalltag bestehenden Aufgaben und Belastungen der Lehrkräfte zu kompensieren, sind eine enge Zusammenarbeit und die Transparenz gegenüber dem Kollegium unverzichtbar.


Hinweis:
Die Anzahl der Anrechnungsstunden für die jeweilige Schule muss nicht ausgerechnet werden, sondern ist im Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) dokumentiert. Für den Lehrerrat besteht kein generelles Einsichtsrecht in SchIPS, allerdings ein Auskunftsrecht über die Schulleitung (§62 und §69 SchG). Die zusammenfassende summarische Darstellung bei SchIPS kann in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vom Lehrerrat eingesehen werden.


 

Welche Aufgaben können berücksichtigt werden?


 

Diese besonderen Aufgaben oder unterrichtlichen Belastungen können beispielsweise berücksichtigt werden:

 

  • Klassenleitung
  • Sammlungsleitung
  • Mitglied im Lehrerrat
  • Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
  • Betreuung der Schulhomepage
  • Digitale Unterstützung für das Kollegium
  • Sicherheitsbeauftragte(r)

 

 

Für welche Aufgaben gibt es einen Ausgleich aus anderen „Töpfen“?

Für viele Aufgaben erfolgen dagegen Zuweisungen aus anderen Töpfen.

 

  • SV-Verbindungs- und Beratungslehrer/innen
  • Ausbildungskoordination
  • Digitalisierungsbeauftragte(r)
  • Betreuung von Praxissemesterstudierenden und Eignungspraktikant/innen
  • Fachleitungs- und Fachberatungstätigkeiten
  • Personalräte

 


Schulleitungsaufgaben, die auf Lehrkräfte übertragen wurden, kommen aus dem Schulleitungstopf, z. B.:

 

  • Gefahrstoffbeauftragte
  • Erstellung des Vertretungsplanes
  • Verwaltung von Stundenplanung
  • Schulbücherorganisation
  • Zeugniserstellung
  • FoBi-Beauftragte(r)

Der Aufwand für diese Aufgaben darf nicht aus den Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte beglichen werden.

Lehrkräfte mit Beförderungsamt können keine Anrechnungsstunden erhalten für die Tätigkeiten, für die sie befördert wurden.






 

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