Dienstunfälle & Arbeitsunfälle
Bei verbeamteten Lehrkräften spricht man von Dienstunfällen. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften spricht man von Arbeitsunfällen.
In Abhängigkeit vom Beschäftigungsverhältnis ist die Dienststelle (bei Beamten) oder die Unfallkasse (bei Tarifbeschäftigten/ Angestellten) zuständig. Weitere Informationen finden Sie bei der Bezirksregierung:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/personalangelegenheiten/dienstunfaelle
und der Unfallkasse:
https://www.unfallkasse-nrw.de/