Bevor aus Stress und Überlastung Fehler entstehen oder Sie krank machen, können und sollten Sie aktiv werden. Eine rechtliche Möglichkeit, mit der Sie sich selbst schützen können und den Arbeitgeber auffordern, etwas zu tun, ist die Überlastungsanzeige.
Gemäß den §§ 15 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber unmittelbare erhebliche Gefahren anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Die Überlastungsanzeige ist somit ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass aufgrund von Arbeitsüberlastung die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung gefährdet ist. Negative Konsequenzen darf eine solche Gefährdungsanzeige für die Beschäftigten nicht haben (Bundesverfassungsgericht vom 11.08.2008 AZ 2 BvR 263/07.) Die Überlastungsanzeige schützt auch vor Haftungsansprüchen.
Die Anzeige sollte individuell gestellt werden und Datum, Name der Person, Name der Schule enthalten sowie die konkrete Situation beschreiben (Kopie an den Personalrat).
Wenn Sie sind unsicher, wie Sie mit Ihrer persönlichen Arbeitsbelastung umgehen sollen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Personalrat auf, um persönliche Unterstützung zu erhalten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
• Unfallkasse NRW: Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bietet Informationen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (https://www.unfallkasse-nrw.de/index.html)
• Betriebsärztlicher Dienst (BAD): Hier erhalten Sie Unterstützung rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie betriebliche Gesundheitsförderung ( BAD Gesundheitsvorsorge https://www.bad-gmbh.de/ )