Aufgaben des Personalrates
Die Personalräte informieren, beraten und unterstützen einzelne Lehrkräfte, Lehrerräte, ganze Kollegien sowie Schulleitungen in allen Themenbereichen rund um den Arbeitsplatz Schule. Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrkräfte im Rahmen der Mitbestimmungsverfahren nach Landespersonalvertretungsgesetz.
Dazu gehört unter anderem:
• Bei Einstellungen, Eingruppierungen, Probezeitverlängerungen, Beförderungen, Versetzungen, der Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung bei Beamtinnen und Tarifbeschäftigten hat der Personalrat das Recht zur Mitbestimmung.
• Der Personalrat nimmt Beschwerden entgegen, begleitet Sie, wenn gewünscht, bei BEM- sowie Dienstgesprächen, hilft bei der Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten, sei es mit der Schulleitung, Kolleginnen und Kollegen oder der Dienststelle.
• Der Personalrat arbeitet daran, die Arbeitsbedingungen an den Realschulen zu verbessern. Unsere Grundaufgabe ist es, über die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu wachen. Wir setzen uns aktiv gegen Gewalt an Lehrkräften ein.
Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen oder Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Sämtliche Anfragen per Telefon oder E-Mail werden streng vertraulich behandelt!